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Pool

I. Wettbewerbsrecht/-politik: 1. Kartell höherer Ordnung, bei dem zusätzlich zu Vereinbarungen über Konditionen, Preise und Angebots- oder Produktionsmengen eine schlüsselmäßige Verteilung der zentral erfaßten Gewinne erfolgt. Meist in der Rechtsform einer GmbH, jedoch auch ohne eigene Rechtspersönlichkeit, als Gewinngemeinschaft oder besonderes Gewinnverteilungs-Kartell. - 2. Zusammenfassung von Beteiligungen, z. B. zwecks einheitlicher Geltendmachung von Aktionärsrechten (insbes. Stimmrechtsbindungen). Poolung des Effektenbesitzes interessierter Aktionäre zur Beherrschung eines Unternehmens.
II. Versicherungswesen (Versicherungspool, Versicherungsgemeinschaft): Zusammenschluß zahlreicher Versicherungsgesellschaften zur gemeinschaftlichen Tragung großer und schwerer Risiken, wobei jedes gem. Poolvertrag in Frage kommende Risiko in den Pool eingebracht wird und sich jedes Poolmitglied entsprechend einer festgelegten Quote an den Erträgen und Aufwendungen des Poolgeschäftes beteiligt. - Von Bedeutung: (1) Deutscher Luftpool (DLP), (2) Deutsche Kernreaktor-Versicherungsgemeinschaft (DKVG) und (3) Pharma-Rückversicherungs-Gemeinschaft.

 

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