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Privathaftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung gegen die Gefahren des täglichen Lebens. - Gedeckt sind insbes. folgende Gefahren: (1) als Privatperson, (2) als Haushalts- und Familienvorstand (z. B. wegen Verletzung der Aufsichtspflicht gegenüber minderjährigen Kindern), (3) als Dienstherr (im Hinblick auf die Hausangestellten), (4) als Sportler (nicht aber z. B. Boxen, Ringen,Fahrrad- und Motoradrennen, Jagdsport), (5) als Wohungsinhaber oder Einfamilienhausbesitzer (private Nutzung), (6) als Tierhalter und Tierhüter (zahme Tiere, ausgeschlossen jedoch Hunde, Rinder, Pferde). - Mitversichert sind Ehegatten (viele Versicherer lassen heute nichteheliche Lebensgemeinschaften ausreichen), im selben Haushalt lebende unverheiratete, minderjährige Kinder; Hausangestellte gegenüber Dritten bei Ausübung dienstlicher Verrichtungen im Haushalt. - Erweiterungen und Ergänzungen sind möglich, z. B. Haftpflicht aus Produkt- und Umweltschäden, als Lehrer, als Hundehalter.

 

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