Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Probefahrt

Fahrt zur Feststellung oder zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit von Kraftfahrzeugen oder Anhängern. Die Probefahrt kann ohne Betriebserlaubnis mit abgestempeltem roten Kennzeichen durchgeführt werden (§ 28 StVZO). - Vgl. auch Überführungsfahrt.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Probebilanz
Probegabe

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Konglomerat | Geschäftsbesorgungsvertrag | Ergänzungsgebiet | job discrimination | Kombiverkehr KG
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum