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Produktivvermögen

1. Derjenige Teil des reproduzierbaren Sachvermögens (Vermögen), der der Leistungserstellung im Rahmen der Produktion dient: reproduzierbares Anlagevermögen (Ausrüstungen und Bauten), auch als Kapitalstock bezeichnet, Vorratsbestände und Wert des Grund und Bodens. Vgl. auch volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen (VGR). - 2. Die Aussage über die Verteilung des Produktivvermögen bezieht sich, abweichend von dieser Definition, auf die Verteilung der Eigentumsansprüche privater Haushalte an gewerbliche Unternehmen.

 

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