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Gebäudeabschreibungen

I. Bilanzierung: Abschreibungen zur Aufwandsverteilung auf die Jahre der Nutzung zur Ermittlung des Periodenergebnisses. Gebäudeabschreibungen werden auch dann vorgenommen, wenn der Wert (z. B. in Zeiten steigender Preise) steigt; stille Rücklagen. In der Steuerbilanz neben den Absetzungen für Abnutzung allenfalls Herabgehen auf den niedrigeren Teilwert möglich. - Vgl. auch Afa-Tabellen, Sonderabschreibungen.
II. Kostenrechnung: Gebäudeabschreibungen sind Teil der Gebäudekosten, unabhängig von den Bilanzabschreibungen nach kalkulatorischen Gesichtspunkten festgelegt, und zwar ausschließlich für betrieblich genutzte Gebäude bzw. Gebäudeteile (Fabrikgebäude). Neben anderen Gebäudekosten werden Gebäudeabschreibungen häufig zunächst in der Hilfskostenstelle Gebäude erfaßt, deren Kostensumme nach Maßgabe des beanspruchten Raumes auf die nutznießenden Kostenstellen in der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung umgelegt werden. Bauweise und Art der Nutzung sind bei der Bemessung der Abschreibung zu berücksichtigen.

 

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