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Quellenstaat

Ursprungsstaat, Begriff des Außensteuerrechts für den Staat, in dem der Steuerpflichtige zwar nicht seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, wohl aber einer wirtschaftlichen Betätigung nachgeht, die für ihn eine Einkommens- bzw. Vermögensquelle darstellt. Der Quellenstaat unterwirft den Steuerpflichtigen i. d. R. mit den Einkünften und mit dem Vermögen in diesem Staat der beschränkten Steuerpflicht. - Gegensatz: Wohnsitzstaat.

 

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