Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Räumungsverkäufe

Verkaufsveranstaltungen, die wegen Vorliegens einer Zwangslage (§ 8 I UWG) oder wegen Aufgabe des Geschäftsbetriebs (§ 8 IIUWG) vom Verbot der Sonderveranstaltungen (§ 7 I UWG) ausgenommen, dafür aber anzeigepflichtig sind (Fristen und Umfang: § 8 IV UWG). Liegen die Gründe für einen Räumungsverkäufe in Wahrheit nicht vor oder wird sonst gegen § 8 I-IV UWG verstoßen, besteht Anspruch auf Unterlassung der Ankündigung und der Durchführung des R., ebenso bei Vor- und Nachschieben von Waren sowie sonstigem Mißbrauch (§ 8 V, VI UWG). - 1. Räumungsverkäufe wegen Zwangslage: Zwangslagen sind gegen den Willen des Veranstalters eintretende Schadensereignisse (Feuer, Wasser, Sturm und dgl.) sowie anzeige- oder genehmigungspflichtige Umbauten (§ 8 I UWG). Beginn des Räumungsverkäufe kann frei gewählt werden, bei akuter Zwangslage auch während oder in Nähe zu Abschnittschlußverkäufen, die Dauer ist auf höchstens zwölf Werktage begrenzt. In Ankündigungen ist der Grund des Räumungsverkäufe anzugeben (§ 8 I UWG). - 2. Räumungsverkäufe wegen Geschäftsaufgabe: setzt voraus, daß der Veranstalter mindestens drei Jahre vor Beginn keinen Räumungsverkauf gleicher Art (gleiche Warengattung auf gleicher Handelsstufe) durchgeführt hat, besondere Umstände können Ausnahme rechtfertigen (Härteklausel). Bei Räumungsverkäufe wegen Geschäftsaufgabe darf der Geschäftsbetrieb weder unmittelbar noch mittelbar fortgesetzt werden (§ 8 IV Nr. 2 UWG). Ergänzend greift das Verbot der Sonderveranstaltung ein (§ 7 I UWG), von dem die Räumungsverkäufe nur unter den Voraussetzungen des § 8 I und II UWG ausgenommen sind.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Räumungsfrist
Raumwirtschaftstheorie

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Sanierungsstrategien | Aufgabemakler | Einfuhrkontingent | concentration ratios | Gefahrminderung
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum