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Regelentgelt

(seit 1. 1. 1989) neuer Begriff in der gesetzlichen Krankenversicherung anstelle des bisherigen Begriffs Regellohn. Nach dem Regelentgelt bemißt sich das Krankengeld. Für die Berechnung des Regelentgelt ist maßgeblich das Arbeitsentgelt im letzten Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit, mindestens das während der letzten vier Wochen (Bemessungszeitraum) erzielte Arbeitsentgelt (§ 47 II SGB V).

 

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regelgebundene Finanzpolitik

 

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