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Rediskontkontingent

quantitative Begrenzung des einem Kreditinstitute zur Verfügung stehenden Diskontkredits. - Ermittlung: Die Deutsche Bundesbank setzt das Rediskontkontingent für jedes Kreditinstitut in Anlehnung an sein Normkontingent fest. Dabei wird unter anderem berücksichtigt, ob das Institut die Grundsätze des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen beachtet und ob sein Geschäftsgebaren auch sonst ohne Bedenken ist. - Bedeutung: Da der Diskontkredit in Deutschland die billigste Refinanzierungsquelle der Kreditinstitute ist (Diskontsatz), schöpfen diese ihre Rediskontkontingent durchgehend zu fast 100 Prozent aus.

 

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