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Diskontsatz

Zinssatz für Wechselkredite (Diskontkredit, Rediskontkredit). Beim Wechselankauf werden die anzukaufenden Wechsel mit dem im Kreditvertrag vereinbarten Zinssatz (D.) entsprechend ihrer Laufzeit abgezinst. Dem Kreditnehmer (Wechseleinreicher) wird der Barwert der Wechsel gutgeschrieben. Bei Fälligkeit der Wechsel erfolgt die Rückzahlung durch den Zahlungspflichtigen zum Nennbetrag der Wechsel. Die Differenz zwischen Barwert und Nennbetrag wird als Diskont bezeichnet. - Die Bundesbank gewährt Rediskontkredit zum amtlich festgesetzten Diskontsatz (§ 19 I Nr. 1, II BBankG). - Wirtschaftspolitische Bedeutung: Von Veränderungen des Diskontsatz geht eine Signalfunktion aus. Angesichts sich verstärkender Inflationstendenzen hat die Zentralbank den Diskontsatz seit 1986 (damals 3,5% p. a.) kontinuierlich bis auf 8% erhöht. Seit 1993 ist der Diskontsatz stetig abgesenkt worden (Stand Mitte 1996: 2,5%). Die Herabsetzung ist mit der schlechten Konjunktursituation und der niedrigen Inflationsrate zu erklären

 

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diskretes Merkmal

 

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