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Diskontkredit

von der Zentralbank gegen Ankauf von Wechseln gewährter kurzfristiger Kredit. Die Deutsche Bundesbank hat nach § 19 BBankG das Recht, im Verkehr mit Kreditinstituten private rediskontierbare Wechsel, aber auch Schatzwechsel des Bundes, der Länder und der Sondervermögen des Bundes (z. B. des ERP-Sondervermögens) zum Diskontsatz zu kaufen und zu verkaufen. Dabei werden Papiere bevorzugt, die dem Selbstliquidationsprinzip entsprechen. - Die maximale Laufzeit von Diskontkredit ist auf drei Monate beschränkt. Die Kredite können nicht vorzeitig zurückgezahlt werden. Wenn die Kreditinstitute der Bundesbank Wechsel verkaufen, die eine Laufzeit unter drei Monaten haben, erlischt der Diskontkredit mit Fälligkeit der eingereichten Wechsel. - Den Umfang der insgesamt von ihr gewährten Diskontkredit legt die Bundesbank nach ihren geldpolitischen Zielvorstellungen fest. - Bedeutung: In Deutschland machten Diskontkredit 1995 knapp ein Drittel der gesamten Zentralbankgeldbereitstellung für die Kreditinstitute aus. - Vgl. auch Akzeptkredit, Diskontgeschäft.

 

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