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Roll-over-Kredit

1. Begriff/Charakterisierung: Der R-.o.-K. ist ein mittel- bis langfristiger Kredit aus Euro-Geldmarkt mit spezieller Zinsvereinbarung. Der Zinssatz wird nicht für die gesamte Laufzeit festgelegt, sondern periodisch an den Markt(Referenz-)zinssatz (z. B. Libor, Fibor) angepaßt. Die Kreditlaufzeit wird in Zinsperioden untergliedert (Länge zumeist 1-12 Monate); während dieses Zeitraums bleibt der Zinssatz konstant. Nach Ablauf der Zinsperiode findet eine erneute Anpassung für den nächsten Abschnitt statt. Das Risiko bzw. die Chance einer Zinsänderung trägt hier der Schuldner. Die Art der Zinsvereinbarung erleichtert dem Kreditgeber die Refinanzierung: Veränderte Bedingungen können durch die Zinsanpassung auf den Kreditnehmer überwälzt werden. So ist auch bei langfristigen Krediten eine kurzfristige Refinanzierung möglich. - 2. Arten: Bezüglich der vertraglichen Ausgestaltung existieren mehrere Varianten: a) Vereinbarung eines festen Darlehensbetrags, der zu einem fixierten Zeitpunkt auf einmal ausbezahlt wird. b) Die Höhe der Inanspruchnahme durch den Kreditnehmer ist variabel, es wird lediglich ein Höchstlimit vereinbart. Auch bei vollständiger Rückzahlung bleibt das Vertragsverhältnis bestehen. c) Für den Fall unvorhergesehener Finanzierungsbedürfnisse oder evtl. auftretender Kapitalmarktengpässe wird vorsorglich die Bereitstellung der erforderlichen Mittel vereinbart (Stand-by-roll-over-Kredit). - 3. Bedeutung: Von großer Bedeutung ist der R.-o.-K. auf dem Euromarkt; es werden dort auch Großkredite von Bankenkonsortien an Großunternehmen oder staatliche Institutionen vergeben. Der Nutzen für die Kreditinstitute besteht in der Marge zwischen dem Interbankensatz (Libor, Fibor) und der dem Kreditnehmer berechneten Zinskondition.

 

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