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Rückstellung für Beitragsrückerstattung

ein Schuldposten des Versicherungsunternehmens. Eingestellt werden die nicht direkt ausgeschütteten Jahresüberschüsse (Direktgutschrift) des Versicherers, die als "erfolgsabhängige Rückgewähr" an die Versicherungsnehmer zurückerstattet werden sollen. - Vgl. auch Lebensversicherung V.

 

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