Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Direktgutschrift

ein in der Lebensversicherung seit 1984 praktiziertes Verfahren der Überschußverteilung an die Versicherungsnehmer (Lebensversicherung V). Ein Teil des Rohüberschusses des Geschäftsjahres wird den Versicherungsnehmern direkt gutgebracht, der verbleibende Rest wird der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zugeführt. Die Direktgutschrift wird so bemessen, daß sie zusammen mit dem Rechnungszins bis auf weiteres eine 5-prozentige Verzinsung des Versicherungsnehmerguthabens, bestehend aus dem Deckungskapital und dem verzinslich angesammelten Überschußguthaben, gewährleistet. Der laufende Überschußanteil setzt sich dann zusammen aus der Direktgutschrift des Geschäftsjahres und einem aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommenen Überschußanteil, der bereits ein bis zwei Jahre zuvor verbindlich festgelegt worden ist.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Direktgeschäft
Direktinvestition

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Nachfragestruktur | außerordentliche Ausgaben | Endbenutzer | Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung | Deutsche Volkswirtschaftliche Gesellschaft e V
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum