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Schlußbrief

Kontrakt mit ausführlichen Kaufbedingungen, meist in Form des Geschäftsbriefs mit Anrede, Grußformel und Unterschrift. Gebräuchlich bei nicht börsenmäßig gehandelten Waren. Durch Unterzeichnung des Schlußbrief bindet sich der Käufer einseitig, während der Verkäufer erst unterzeichnet, nachdem er sich bzgl. seiner zu übernehmenden Lieferungsverpflichtung gesichert hat. - Vgl. auch Schlußnote.

 

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