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Schöffengericht

mit einem Berufsrichter und zwei Laienrichtern (Schöffen) besetztes, beim Amtsgericht gebildetes Gericht zur Aburteilung bestimmter Straftaten (zur Zuständigkeit vgl. Strafprozeß III). - Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein weiterer Berufsrichter hinzutreten (erweitertes Sch.).

 

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