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Schriftzeichen (typographische)

Buchstaben und Alphabete, Ziffern und sonstige Zeichen, um Texte durch graphische Techniken aller Art zu setzen. Sie werden auf Grund des Schriftzeichengesetzes vom 6.7.1981 (BGBl 1981 II 382) m. spät. Änd. nach den Vorschriften für Geschmacksmuster geschützt, wenn sie neu (Neuheit) und eigentümlich (Eigentümlichkeit) sind, maßgebend ist nicht das einzelne Zeichen, sondern der Gesamteindruck der Schrift. Der Schutz beginnt wie der von Geschmacksmustern mit der Anmeldung beim Deutschen Patentamt (DPA) und dauert zehn Jahre, Verlängerung um jeweils fünf Jahre bis zu 25 Jahre ist möglich. Schriftzeichen (typographische) können auch international hinterlegt werden (Wiener Abkommen). Der Schutz aus dem Schriftzeichenrecht entspricht dem Geschmacksmuster, bei entsprechender Gestaltungshöhe (Eigentümlichkeit) kommt Urheberrechtsschutz in Betracht.

 

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