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Wiener Abkommen

über den Schutz typographischer Schriftzeichen (Schriftzeichen) und ihre internationale Hinterlegung vom 12. 6. 1973, multilateraler völkerrechtlicher Vertrag, der die Verbandsstaaten verpflichtet, typographischen Schriftzeichen Schutz nach dem Abkommen zu gewähren, den Urhebern in den Verbandsstaaten Inländerbehandlung sichert (Art. 5) und die internationale Hinterlegung von Schriftzeichen beim internationalen Büro oder den dafür zuständigen nationalen Ämtern ermöglicht (Art. 12, 14). Prioritätsrechte können in Anspruch genommen werden, die internationale Hinterlegung ist ihrerseits prioritätsrechtsbegründend (Art. 14, 19). In den Verbandsstaaten hat die Hinterlegung die gleiche Wirkung wie eine zum gleichen Zeitpunkt vorgenommene nationale Hinterlegung (Art. 18).

 

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