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Schwerkriegsbeschädigte

Kriegsbeschädigte (Kriegsopfer) mit einer Erwerbsminderung um wenigstens 50%, denen weitergehende Leistungen als den übrigen Kriegsbeschädigten zustehen (z. B. Ausgleichsrente, Heilbehandlung auch für Gesundheitsstörungen, die nicht Kriegsleiden sind). Die Schwerkriegsbeschädigte gehören zum Kreis der Schwerbehinderten.

 

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