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Sparen

bezieht sich in der Haushaltstheorie auf den Teil des verfügbaren laufenden Einkommens eines Haushalts, der nicht für Konsumzwecke verausgabt wird. Bietet eine Volkswirtschaft keine Möglichkeit, zum Konsum bestimmte Einkommensteile zu verausgaben, spricht man vom Zwangs-Sparen Freiwilliges Sparen kann entweder Vermögensanlage oder Zweck-S., z. B. für dauerhafte Konsumgüter, sein. - Bezogen auf die Vermögensanlage wird die Höhe des Sparen durch die Überlegung bestimmt, inwieweit sich Konsumverzicht in der laufenden Periode lohnt zugunsten eines (1) erweiterten Handlungsspielraumes und (2) - bei zinsbringender Anlage - eines Einkommens aus Vermögen in der Zukunft. Im Fall des Zweck-Sparen muß zwischen heutigem und zukünftigem Konsum abgewogen werden. Aufgrund der Unsicherheit der Zukunft haben die Haushalte i. d. R. eine Zeitpräferenz zugunsten der Gegenwart, sie schätzen den gegenwärtigen Konsum also höher als den zukünftigen. Ist die Höherschätzung des Gegenwartskonsums sehr ausgeprägt, kann auch Ent-Sparen Platz greifen, indem der Gegenwartskonsum höher angesetzt wird als das laufende Einkommen. In Höhe der Differenz muß dann ein Kredit aufgenommen werden, der in späteren Perioden zu Lasten von Konsummöglichkeiten getilgt wird. Die Minderschätzung zukünftiger Bedarfe kann durch die Zahlung eines Zinses auf den Sparbetrag ausgeglichen werden. Weiterhin wird angenommen, daß die Höhe des Sparen nicht nur vom Zins (Klassiker) und dem laufenden Einkommen (Keynes) abhängt, sondern auch vom permanenten Einkommen (Friedman). - Vgl. auch Ersparnis.

 

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