Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Spekulationsgeschäfte

I. Einkommensteuer: Werden Wirtschaftsgüter des Privatvermögens, die keine wesentliche Beteiligung darstellen, veräußert, so handelt es sich um ein S., wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung bei Wertpapieren nicht mehr als sechs Monate, bei Veräußerung von Grundstücken und grundstückseigenen Rechten nicht mehr als zwei Jahre beträgt (Spekulationsfrist). Spekulationsgewinne sind als sonstige Einkünfte einkommensteuerpflichtig, bleiben aber bis zu 1000 DM jährlich steuerfrei. Spekulationsverluste dürfen nur bis zur Höhe des Spekulationsgewinns eines Jahres ausgeglichen werden.
II. Finanzwissenschaft: In der Finanzwissenschaft wird die in I dargestellte, formal begründete Steuerpflicht als Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung (Besteuerungsprinzipien) und gegen den Schanz-Haig-Simons-Ansatz kritisiert.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Spekulationsfrist
Spekulationshandel

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Edgeworth-(Bertrand-)Modell | ausländisches Vermögen | Teufelskreise der Armut | Entwurfsprinzipien | CNC-Anlage
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum