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Steuerdestinatar

der nach Absicht des Gesetzgebers wirtschaftliche Träger einer Steuer. Beispiel: Bei der Umsatzsteuer ist der Unternehmer Steuerschuldner, der Verbraucher Steuerdestinatar Ob der Wille des Gesetzgebers bzgl. Steuerschuldner und Steuerdestinatar realisiert wird, hängt von der Möglichkeit zur Steuerüberwälzung am Markt ab.

 

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