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Monopolkapitalismus

1. Charakterisierung: Im Marxismus-Leninismus Phase des Kapitalismus, die seit etwa 1870 dem Konkurrenzkapitalismus folgen soll. - Beschrieben wird sie durch eine ausgeprägte Zentralisation des Kapitals, d. h. durch eine zunehmende Monopolisierung und Kartellierung, und durch die Verschmelzung des Bank- mit dem Industriekapital durch gegenseitige Beteiligung, zumeist in der Rechtsform der AG ("Finanzoligarchie"). Innerhalb dieser Unternehmen erlangten die angestellten Manager eine wachsende Selbständigkeit, wodurch die Eigentümer (Kapitalisten) zu funktionslosen und ökonomisch überflüssigen "Geldkapitalisten" degradiert würden. Dieser Funktionsverlust des privaten Kapitaleigentums sowie die durch die Zentralisation verursachte umfassende "Vergesellschaftung" der Produktion, d. h. der hohe Grad der gesamtwirtschaftlichen Arbeitsteilung, wird als unmittelbare Vorstufe zum Sozialismus angesehen. - 2. Beurteilung: Die nachträgliche Einführung der M.-Theorie in das Marxsche Entwicklungsschema (historischer Materialismus) ist als Ad-hoc-Hypothese zu werten, durch die es trotz zuwiderlaufender Erfahrungen gestützt werden soll (vgl. auch Imperialismus, Staatsmonopolkapitalismus, Spätkapitalismus). - Die zu der fraglichen Zeit, z. B. in Deutschland, tatsächlich beobachtbare Vermachtung der Märkte durch Monopole und Kartelle hatte ihre Ursache nicht in einer unvermeidbaren Zwangsläufigkeit, sondern in einer falschen staatlichen Ordnungspolitik: Diese förderte, unter dem Einfluß der Historischen Schule der Nationalökonomie als der damals vorherrschenden wirtschaftstheoretischen Denkrichtung im deutschsprachigen Raum, die zunehmende Monopolisierung und Kartellierung als entwicklungsgesetzmäßig unvermeidbar sowie als Beitrag zu Konjunkturdämpfung und Produktivitätssteigerung. Daß jedoch durch entsprechende ordnungspolitische Maßnahmen der Marktvermachtung entgegengetreten werden kann, zeigt z. B. die erfolgreiche Wettbewerbspolitik der USA seit 1890 (Sherman-Act); zunehmende Monopolisierung und Kartellierung sind also keine geschichtliche Zwangsläufigkeit.

 

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