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Steuerparadoxon

I. Finanzwissenschaft: 1. Begriff: Eine von C. Föhl aufgestellte These, daß wie alle anderen Steuern auch Gewinnsteuern überwälzbar (Steuerüberwälzung) seien. Durch die Wiederverausgabung der Steuereinnahmen durch den Staat oder durch Kreditfinanzierung steigt die gesamte Nachfrage nach Gütern und Diensten, ohne daß sich das Angebot ausdehnt, und ermöglicht dadurch die für eine Überwälzung notwendigen Preiserhöhungen. - 2. Bedeutung: Die Aussage von Föhl löste eine umfangreiche Diskussion aus (Föhl-Kontroverse), da sie im völligen Gegensatz zu der bisherigen mikroökonomisch abgeleiteten Nichtüberwälzungsthese stand. Es zeigte sich, daß die Prämisse unveränderter Konsum- und Investitionsausgaben infolge erhöhter Gewinnbesteuerung unhaltbar ist und daß sich eindeutige Aussagen über die Überwälzung von Gewinnsteuern kaum fällen lassen. - Vgl. auch Steuerinzidenz, makroökonomische Inzidenz.
II. Investitionsrechnung: Ein abschreibungsfähiges Investitionsobjekt ist vor Steuern nicht vorteilhaft (Kapitalwert < Anschaffungszahlung), nach Steuern jedoch vorteilhaft (Kapitalwert > Anschaffungsauszahlung).

 

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