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Stufengründung

Sukzessivgründung, Zeichnungsgründung, Form der Gründung einer AG, bei der die Gründer nicht das gesamte Grundkapital (Aktien) übernehmen, sondern das Publikum durch Zeichnung von Aktienbeträgen mitwirken soll. Gem. § 23 AktG unzulässig. - Gegensatz: Einheitsgründung.

 

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