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Subventionsbetrug

abstraktes Gefährdungsdelikt zur besseren Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität. 1. Begriff: Vorsätzliche oder leichtfertige Täuschungshandlungen bei zumindest teilweise unentgeltlichen und zur Förderung der Wirtschaft bestimmten Subventionen aus öffentlichen Mitteln, unrichtige oder unvollständige Angaben über subventionserhebliche Tatsachen, Verschweigen subventionserheblicher Tatsachen und Gebrauchen einer durch unrichtige oder unvollständige Angaben erlangten Bescheinigung über eine Subventionsberechtigung oder über subventionserhebliche Tatsachen (§ 264 StGB). - 2. Strafe: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Bei einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr kann die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, aberkannt werden.

 

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