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Tageskurs

1. Allgemein: Der amtliche Kurs oder Freiverkehrskurs eines bestimmten Tages. - 2. Bei Börsenaufträgen oder überhaupt im Effektengeschäft der Kurs des Ausführungstages. - 3. Bilanzierung: In der Bilanz der am Bilanzstichtag ermittelte Börsenpreis. Beispiel: Wertpapiere des Umlaufvermögens sind gem. § 253 III 1 HGB mit dem sich aus dem Tageskurs ergebenden Wert (also inkl. Beschaffungsnebenkosten) anzusetzen, falls Anschaffungspreis über Tageskurs liegt. - Vgl. auch Tageswert.

 

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