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Testierfähigkeit

Fähigkeit, ein Testament rechtswirksam zu errichten, deckt sich i. d. R. mit Geschäftsfähigkeit. Minderjährige über 16 Jahre können ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ein öffentliches Testament durch Erklärung zur Niederschrift oder Übergabe einer offenen Schrift errichten (§ 2229 BGB).

 

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