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Vorsorgeversicherung

1. Haftpflichtversicherung: Vorsorgeversicherung schließt automatisch auch nach Abschluß der Versicherung entstehende neue Risiken ein. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, auf Aufforderung des Versicherers (z. B. Beidruck auf der Prämienrechnung) binnen eines Monats jedes neue Risiko anzuzeigen. Vorsorgeversicherung wird im allg. auf 500 000 DM für Personen- und 150 000 DM für Sachschaden begrenzt. - In der Umwelthaftpflichtversicherung ist Vorsorgeversicherung ausgeschlossen. - 2. Vollwertversicherung: a) Allgemein: Versicherung einer zusätzlichen Versicherungssumme, um eine drohende Unterversicherung zu vermeiden oder zu vermindern. b) Vorsorgeversicherung für Bestandserhöhungen (in der Sachversicherung): Deklaration einer Versicherungssumme in besonderer Position für die Bestandserhöhungen des laufenden Versicherungsjahres mit der Möglichkeit rückwirkender Korrektur der Summe sobald als möglich im neuen Versicherungsjahr. Im voraus ein Drittel der Versicherungsprämie nach der vorläufigen Versicherungssumme, endgültig die Hälfte der Prämie nach der korrigierten Summe.

 

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