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Überziehungsprovision

Provision für die Inanspruchnahme eines Überziehungskredits auf dem laufenden Konto (Kontokorrentkredit). Die Ü. wird zusätzlich zu den Sollzinsen von dem über dem Kreditlimit liegenden (überzogenen) Betrag erhoben. Die Ü. ist Bestandteil der Kreditkosten.

 

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