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Kontokorrentkredit

Kredit in laufender Rechnung, Kredit, den der Kreditnehmer innerhalb der festgesetzten Laufzeit durch Verfügungen über sein Konto bis zur vereinbarten Kreditlinie in Anspruch nehmen kann. Der Kontokorrentkredit an Unternehmen ist ein Betriebskredit, der der Finanzierung der Gütererzeugung und Güterbereitstellung dient (Betriebsmittelkredit, Saisonkredit, Überziehungskredit, Zwischenkredit). Der Kontokorrentkredit an Privatpersonen wird als Dispositionskredit zur Verfügung gestellt und dient der Konsumfinanzierung (Konsumentenkredit). - Rechtsgrundlagen für die Abwicklung des Kontokorrentkredit sind neben dem Kreditvertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Bestimmungen des HGB über das Kontokorrentkonto (§§ 355 ff. HGB) und die Bestimmungen des BGB über das Darlehen (§§ 607 ff. BGB). - Kosten für den Kreditnehmer: (1) Für die Kreditzusage Kreditprovision; (2) auf den in Anspruch genommenen Kredit die allgemeinen Kreditkosten; (3) beanspruchen Kunden mehr Kredit als ihnen zugesagt ist, so berechnet die Bank einen Zinszuschlag (Überziehungsprovision).

 

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