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Betriebsmittelkredit

Betriebskredit, Umsatzkredit. Kredit an Unternehmen und Selbständige zur Deckung eines vorübergehenden Zahlungsmittelbedarfs. Üblicherweise wird der Betriebsmittelkredit zur Finanzierung von Waren- und Rohstoffeinkäufen, der Ausnutzung von Lieferskonti und der Zielgewährung an Abnehmer eingeräumt. Der Betriebsmittelkredit kann in jeder Form des kurzfristigen Bankkredits (i. a. "b.a.w.", zunächst für maximal ein Jahr) gegeben werden; häufig wird er in der Form eines Kontokorrentkredits auf dem laufenden Konto zur Verfügung gestellt. Der Betriebsmittelkredit wird aus Geldeingängen, inbes. den Umsatzerlösen, zurückgezahlt. - Gegensatz: Anlagekredit (hinsichtlich Fristigkeit) und Investitionskredit.

 

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