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Verdienstbescheinigung

vom Arbeitgeber zusätzlich zur Lohnsteuerbescheinigung zu erteilende Bescheinigung in Form einer Eintragung in die Versicherungskarte des Arbeitnehmers nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, spätestens aber nach Ablauf jedes Kalenderjahres. Die Eintragung erstreckt sich auf Beschäftigungszeit und Arbeitsverdienst, sie enthält sämtliche sozialversicherungspflichtigen Einkünfte des entsprechenden Zeitraumes.

 

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