Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Verein Deutscher Ingenieure (VDI)

gegründet 1856; Sitz in Düsseldorf. - Aufgaben: Pflege der Beziehungen zu den maßgeblichen Einflußbereichen der Technik mit dem Ziel, ein positives Zusammenwirken aller geistigen Kräfte zu erreichen; Förderung der technischen Forschung und Entwicklung; Beratung zuständiger Ministerien und der Öffentlichen Hand; Förderung des fachlichen Erfahrungsaustausches und des allgemeinen technischen Fortschritts (Tagungen, Arbeitskreis- und Vortragsveranstaltungen); Mitwirkung am Bildungswesen, insbes. bei der Ausbildung und Fortbildung der Ingenieure (VDI-Bildungswerk GmbH); Hebung des Ansehens des Ingenieurstandes in Wirtschaft, Staat und Gesellschaft; Erarbeitung von überbetrieblichen Regeln und Arbeitsblättern durch Ausschüsse der verschiedenen Gliederungen des VDI, die mit Fachleuten aus Wissenschaft, Industrie und Wirtschaft und Staat besetzt sind: VDI-Richtlinien, VDI-Handbücher. - Struktur: regional: 44 VDI-Bezirksvereine (in Regionen zusammengefaßt); technisch-wissenschaftlich: 19 VDI-Fachgliederungen; dazu: VDI-Verlag GmbH, VDI-Bildungswerk GmbH, VDI-Dienstleistungen GmbH, VDI-Versicherungsdienst GmbH, VDI/VDE-Technologiezentrum Informationstechnik in Berlin, VDI-Technologiezentrum Physikalische Technologien in Düsseldorf; VDI-Ingenieurhilfe e. Verein Deutscher Ingenieure (VDI) - Veröffentlichungen: VDI-Nachrichten (wöchentlich), VDI-Z (Zeitschrift für Entwicklung, Konstruktion, Produktion), Zeitschriften Meerestechnik und Umwelt sowie eine Reihe von Fachzeitschriften, Fachberichten, Forschungsberichten und Fachbüchern.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Verein Bremer Seeversicherer
Verein für Socialpolitik

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Schwerbeschädigte | Einfuhr | Krankenversicherungskarte | Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) | Schadensliquidation im Drittinteresse
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum