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Vereinsregister

beim Amtsgericht geführtes Register, in das alle nicht einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb bezweckenden Vereine mit mindestens sieben Mitgliedern eingetragen werden können. Vor der Eintragung muß die Satzung vorgelegt werden, die gewissen Mindesterfordernissen (§§ 57, 58 BGB) genügen muß. Durch die Eintragung erlangt der Verein Rechtsfähigkeit.

 

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