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Vermögensteuer-Richtlinien (VStR)

Verwaltungsanordnung, die in der Hauptsache Entscheidungen der Finanzgerichte sowie Erörterungen von Zweifelsfragen zur Auslegung (im wesentlichen) des Bewertungsgesetzes enthält. Die Finanzverwaltung ist im Gegensatz zu den Finanzgerichten an die Auslegung in den VStR gebunden. - Die Steuerpflichtigen können gegen die Ausführungen in den VStR im Rechtsmittelverfahren vorgehen. - Derzeitige Fassung: VStR 1995 vom 17. 1. 1995 (BStBl I Sondernr. 2).

 

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