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Verteidigungsgut

im zollrechtlichen Sinn die zur üblichen Truppenausrüstung gehörenden Gegenstände, die von einer Truppeneinheit, auch von einem Schiff oder Luftfahrzeug, mitgeführt werden. Verteidigungsgut ist zollfrei; auch das V., das zur Durchführung von zwischenstaatlichen Gemeinschaftsprogrammen verwendet wird (§§ 34 AZO).

 

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