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Verteidiger

im Rechtssinn Personen, die die Verteidigung eines Beschuldigten im Strafverfahren oder Bußgeldverfahren wahrnehmen. Zum Verteidiger können gewählt werden: bei einem deutschen Gericht zugelassene Rechtsanwälte sowie Rechtslehrer an deutschen Hochschulen, andere Personen nur mit Zustimmung des Gerichts. Der Beschuldigte darf sich in jeder Lage des Verfahrens bis zu drei Verteidiger bedienen. Ein Verteidiger ist in bestimmten Fällen (z. B. bei dringendem Verdacht einer Tatbeteiligung, einer Begünstigung oder eines Mißbrauchs des Verkehrs mit dem inhaftierten Beschuldigten) von der Mitwirkung in einem Verfahren auszuschließen. - Einzelheiten: §§ 137-149 StPO.

 

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