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Voranmeldungszeitraum

bei der Umsatzsteuer der Zeitraum, in dem die Umsatzsteuer auf steuerpflichtige Umsätze entstanden bzw. abziehbare Vorsteuer (Vorsteuerabzug) angefallen ist und diese in der für diesen Zeitraum abzugebenden Umsatzsteuervoranmeldung zu erfassen ist: a) grundsätzlich Kalendervierteljahr (§ 18 I UStG); b) Kalendermonat, wenn die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 12 000 DM beträgt; c) Befreiung von der Voranmeldungsabgabe- und der damit verbundenen Vorauszahlungspflicht (§ 18 II UStG) ist möglich, wenn die Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 1 000 DM beträgt.

 

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