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Umsatzsteuervoranmeldung

Steuererklärung des umsatzsteuerpflichtigen Unternehmers nach amtlichem Muster über die der Umsatzsteuer unterliegenden Tatbestände im Voranmeldungszeitraum (grundsätzlich Kalendervierteljahr bzw. regelmäßig Kalendermonat, § 18 UStG). 1. Frist: Spätestens zehn Tage nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums ist die Umsatzsteuervoranmeldung dem zuständigen Finanzamt einzureichen und die Umsatzsteuerzahllast zu entrichten, gegebenenfalls Dauerfristverlängerung. - 2. Inhalt insbes.: a) steuerpflichtige Umsätze (einschl. Eigenverbrauch und Gesellschafterverbrauch), getrennt nach Steuersätzen und die jeweils darauf entfallende Umsatzsteuer; b) steuerfreie Umsätze mit und ohne Recht auf Vorsteuerabzug; c) abziehbare Vorsteuerbeträge (einschl. Einfuhrumsatzsteuer); d) bis Ende 1993 Kürzungsbeträge nach dem Gesetz zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West)). Aus diesen Angaben hat der Unternehmer die Umsatzsteuerzahllast bzw. -erstattung selbst zu berechnen. - 3. Besonderheiten: Werden Land- und Forstwirte nach Durchschnittsätzen (Vorsteuerabzug III) besteuert, entfällt i. d. R. die Umsatzsteuervoranmeldung Bei nicht im Inland ansässigen Unternehmern kann an die Stelle der Umsatzsteuervoranmeldung die Besteuerung im Abzugsverfahren bzw. das Vergütungsverfahren treten. Zur Umrechnung ausländischer Währungen vgl. ausländische Werte. - 4. Umsatzsteuerveranlagung nach Ablauf eines Kalenderjahres: Vgl. Umsatzsteuer VII 2.

 

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