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Vergütungsverfahren

Begriff des Umsatzsteuerrechts. Unternehmern, die nicht im Inland ansässig sind und dort auch keine Umsätze ausführen, die sie zur Abgabe von Umsatzsteuer-Erklärungen veranlassen, wird die ihnen in Rechnung gestellte Vorsteuer unter bestimmten Voraussetzungen vom Bundesamt für Finanzen (BfF) auf Antrag in einem besonderen Verfahren vergütet (§§ 59-61 UStDV) (Vorsteuerabzug).

 

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