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Weiterveräußerung

handelsrechtlicher Begriff: jedes auf Eigentumsübertragung gerichtete, entgeltliche Rechtsgeschäft, z. B. Verkauf, Tausch etc. (auch bei Eigentumsvorbehalt), nicht aber Schenkung, Verpfändung, Vermietung etc. - Vgl. auch Umsatzgeschäft.

 

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