Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

wichtiger Grund

im bürgerlichen Recht häufig wiederkehrender Begriff, meist zu einer Kündigung und Auflösung eines länger dauernden Rechtsverhältnisses berechtigend. Allgemein gelten als w. G. solche Umstände, die für den anderen Vertragspartner die Fortsetzung des Rechtsverhältnisses als unzumutbar erscheinen lassen; jedoch kann (evtl. anhand der etwa in den Gesetzen gegebenen Beispiele) nur im Einzelfall entschieden werden, was als wichtiger Grund anzusehen ist.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
WHO
Wicksell

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Arbeitsräume | landwirtschaftliche Genossenschaft | Bereich | Monopolverwaltung für Branntwein | berührungssensitiver Bildschirm
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum