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Widerrufsrecht

innerhalb eines Zeitraumes von vierzehn Tagen ab Unterzeichnung des Versicherungsantrags kann der Versicherungsnehmer schriftlich den Widerruf erklären. Dies gilt nur für Verträge mit einer Laufzeit von über einem Jahr. Ist die Versicherung für eine gewerbliche Tätigkeit genommen oder ist vorläufige Deckungszusage erteilt, besteht kein Widerrufsrecht. Der Versicherungsnehmer muß über sein Recht belehrt werden (vgl. § 8 Abs. 4 VVG). Kein Widerrufs-, sondern ein Rücktrittsrecht hat der Kunde in der Lebensversicherung (vgl. § 8 V VVG).

 

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