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Versicherungsantrag

Antrag des potentiellen Versicherungsnehmers auf Abschluß einer Versicherung. Die Beantwortung im Antragsvordruck gestellter Fragen durch den Versicherungswilligen ermöglicht dem Versicherer die Einschätzung des Risikos und die Ausstellung des Versicherungsscheins. Mit der Stellung des Versicherungsantrag besteht noch kein Versicherungsschutz; dieser setzt die Annahme des Antrags durch den Versicherer sowie die Zahlung der ersten Prämie oder eine Deckungszusage voraus. Bei längerfristigen Verträgen hat der Versicherungsnehmer ein Widerrufsrecht. Bei Antragstellung sind dem Kunden die AVB und Verbraucherinformationen auszuhändigen (§ 10 a VAG, § 2 AGBG); andernfalls kann ein Widerspruchsrecht des Kunden nach § 5 a VVG gegeben sein. - Vgl. auch Obliegenheiten bei Versicherungsverträgen, Versicherungsvertrag.

 

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