Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Willensmängel

Umstände, die die von einer Person abgegebene Willenserklärung nicht als von ihr tatsächlich gewollt erscheinen lassen, z. B. Irrtum, arglistige Täuschung, Drohung. - Vgl. auch Anfechtung.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Willensfreiheit
Williamson

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : britischer Typ | Social Marketing | öffentliche Schulden | Rollenkonflikt | syntality
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum