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Zeitwert

I. Bilanzierung: Tageswert.
II. Versicherungswirtschaft: Versicherungswert der Feuer-Sachversicherung (vgl. dort V) und verwandter Sachversicherungen. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert der Sache durch einen Abzug entsprechend ihrem insbes. durch den Abnutzungsgrad bestimmten Zustand. Zu berücksichtigen ist also nur der technische Verschleiß der Sache. Der Zeitwert ist daher zu unterscheiden von dem Verkaufswert der Sache, von ihrem gemeinen Wert.

 

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