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Verschleiß

1. Begriff: Reduzierung des Nutzungspotentials von Gebrauchsgütern aufgrund folgender Ursachen: a) Verschleiß durch Abnutzung im Gebrauch: Der durch die fortlaufende Nutzung betrieblicher Anlagen eintretende Werteverzehr, der deren Leistungsfähigkeit mindert. Der Verschleiß wird durch die planmäßige bilanzielle oder kalkulatorische Abschreibung erfaßt. - b) Verschleiß durch Substanzverlust: Wertminderung durch Abbau bei Bergwerken, Steinbrüchen, Zementfabriken, Ziegeleien. Die Höhe der erforderlichen Abschreibung richtet sich nach der Substanzverringerung (vgl. auch § 7 VI EStG). - c) Verschleiß durch Katastrophen (z. B. Brand, Hagel, Wasser, Deichbruch, Zusammenstoß): Dieser Verschleiß wird nach Eintritt der Wertvernichtung erfaßt. Abschreibung der betroffenen Anlagen auf den niedrigeren beizulegenden Wert (§ 253 II HGB) und steuerlich auf den niedrigeren Teilwert (Sonderabschreibungen). - Vgl. auch Rücklagen. - In der Kostenrechnung wird derartiger außerordentlicher Verschleiß zumeist als Wagnis erfaßt. d) Verschleiß durch Stilliegen von Anlagen: Substanzverlust durch Verrosten, Verfaulen, Schwund, Verdunsten. Bisweilen ist der Verschleiß beim Ruhen der Anlagen größer als bei ihrer Nutzung (z. B. bei Eisenbahnschienen, Kranbahnen). Erfassung wie bei a). - 2. Formen: Gebrauchsverschleiß; Zeitverschleiß.

 

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