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Zentraler Kapitalmarktausschuß

Kapitalmarktkommission oder Kleine Kapitalmarktkommission; 1957 unter Geschäftsführung des Bundesverbandes deutscher Banken freiwillig gebildete Kommission, in der sämtliche Emittentengruppen (außer der öffentlichen Hand) und die Geschäftsbanken vertreten sind. Der Zentraler Kapitalmarktausschuß K., hat die Aufgabe, beratend und empfehlend auf die Emissionstätigkeit einzuwirken, um Zeitpunkt, Volumen und Ausstattung der einzelnen Emissionen der jeweiligen Marktlage anzupassen.

 

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