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Zuverdienstehe

neben Haushaltsführungsehe und Doppelverdienerehe im Familienrecht vorgesehenes Ehemodell. Ein Ehegatte übt eine Vollzeit- und der andere Ehegatte eine Teilzeitbeschäftigung aus. Haushaltsführung durch beide Ehegatten im gegenseitigen Einvernehmen. Wahl und Ausübung einer Erwerbstätigkeit sind so einzurichten, daß gemeinschaftliche Aufgaben wie die Haushaltsführung sachgerecht erledigt werden können (§ 1356 BGB).

 

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